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Landesgruppe Bayern (Wahl: 07.09.2010)

Vorsitz: Dr. Philipp Gahn, Bibliothek der Phil.-Theol. Hochschule der Salesianer Don Boscos
Tel. 08857 88-212
Fax: 08857 88-249
e-Mail: Hochschule der Salesianer Don Bosco

stellv. Vorsitzende: Maria Kunzelmann, Bibliothek des Metropolitankapitels Bamberg
Tel. 0951 502-432
Fax: 0951 502-320
e-Mail: Maria Kunzelmann

Schriftführerin: Nikola Willner, Diözesanbibliothek Würzburg
Tel. 0931 38667-100
e-Mail: Nikola Willner


Bewahrung kirchlicher Buchbestände

Auf große Resonanz stieß am 15.03.2011 in der Dombibliothek Freising die Tagung »Bewahrung kirchlicher Buchbestände – Umsetzung der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz in der Kirchenprovinz München und Freising«. Der Hausherr, Archiv- und Bibliotheksdirektor Dr. Peter Pfister, konnte 40 Vertreter von kirchlichen Bibliotheken aus Bayern und von Diözesanbibliotheken aus dem Bereich der Arbeitsgemeinschaft Katholisch-Theologischer Bibliotheken (AKThB) begrüßen, die der Einladung des Sprechers der Landesgruppe Bayern innerhalb der Arbeitsgemeinschaft, Dr. Philipp Gahn, gefolgt waren.

Ein überschaubarer geographischer Raum wie die Kirchenprovinz München und Freising (dazu zählen neben der Erzdiözese München und Freising, die Bistümer Augsburg, Passau und Regensburg) mit ihrer großen Dichte an Ordensniederlassungen wurde exemplarisch herausgegriffen, um Handlungsstrategien für die Zukunft zu entwickeln. Die Auflösungen kirchlicher Institutionen, die es in diesem Ausmaß seit der Säkularisation nicht gegeben hat, machen konzentrierte Anstrengungen nötig, um bedeutendes kirchliches Kulturgut zu erhalten.


Vorstand Landesgruppe Bayern

Als wichtiges Handlungsinstrument dienen dabei die »Leitlinien zur Bewahrung von gefährdeten kirchlichen Bibliotheksbeständen«, die als Grundsatzpapier von der AKThB erarbeitet und von der Deutschen Bischofskonferenz als Rahmenempfehlung im Frühjahr 2009 herausgegeben wurden. Der jeweiligen Diözesanbibliothek, bzw. einer vom Ortsbischof mit dieser Aufgabe betrauten anderen kirchlichen Bibliothek kommt dabei eine bedeutende Rolle zu.

Nach Gahns Einführung in das Thema stellte Prof. Dr. Johannes Merz, Direktor von Archiv und Bibliothek des Bistums Würzburg, die Anwendung der Leitlinien in der Diözesanbibliothek Würzburg vor. Bei der Erstellung der Leitlinien habe man sich vom reinen Altbestandsbegriff gelöst, dementsprechend werden in Würzburg Bibliotheken und Sammlungen, die in ihrer Gesamtheit einen ideellen Wert darstellen, entweder komplett erhalten oder zumindest in ihrer Entwicklung dokumentiert. V. a. durch Sicherung ihrer Kataloge sollen sie rekonstruierbar bleiben. Bei Gelehrtenbibliotheken werden Dubletten entweder aufgehoben, sofern sie individuelle Merkmale aufweisen, oder durch eine Kennung an der bestehenden Titelaufnahme ihre Zugehörigkeit ausgewiesen. Einfache Priesternachlässe werden durch einen Fragebogen generalisiert und Dubletten ausgesondert.

Bewegen sich aufzulösende Pfarrbüchereien, Dekanats- und sonstige Bibliotheken im Bereich der Diözese Würzburg noch in einer überschaubaren Größenordnung, stellen die umfangreichen Bestände von Orden, deren Niederlassungen schon jetzt oder in naher Zukunft nicht erhalten werden können, die Diözesanbibliothek vor größere Herausforderungen. Ein Lösungsweg sind Leihverträge mit den Orden, die die Aufbewahrung, die Erschließung und eine Option auf eine spätere Rückgabe regeln. Wichtig dabei ist, dass die Orden informiert sind und die Diözesanbibliothek sich als Ansprechpartnerin anbietet und auch angenommen wird.

Einen Blick über den Zaun zu den kirchlichen Archivaren bot der Direktor des Jesuitenarchivs München, Dr. Clemens Brodkorb, mit seinem Referat »Zum Umgang mit dem Schriftgut aufzuhebender Ordensgemeinschaften«. Durch Mitgliederschwund und die Zusammenlegung von Provinzen – auch im caritativen Bereich und bei Frauengemeinschaften – stelle sich für die Orden die Frage, wie mit den betroffenen Archiven verfahren werden soll. Ein mögliches Projekt sei im Bereich der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) ein großes Zentralarchiv im Verbund mit anderen Komponenten, z. B. Buchhandel, Klosterladen oder Hotel gewesen. Dagegen sprächen aber die hohen Investitions- und Folgekosten und die z. T. weiten Wege, die zu Forschungszwecken zurückgelegt werden müssten. Alternativ würde sich eine dezentrale Lösung mit der Vermittlung von Archiven auf Projektbasis anbieten. Die Abgabe solle nach dem Belegenheitsprinzip erfolgen, da die Ordensarchive oft einen sehr hohen Wert für die betreffende Diözesangeschichte haben. Eine gewisse Rechtsklarheit böten die im Herbst 2009 durch den Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Ordensarchive (AGOA) erarbeiteten »Leitlinien für die Höheren Oberen/Innen zum Umgang mit gefährdetem Schriftgut der Klöster und Ordensgemeinschaften«, deren Verabschiedung durch die DOK noch aussteht. Darin wird auf die Selbstverantwortung der Orden gesetzt, rechtzeitig für ihr Schriftgut Sorge zu tragen. Ordensarchive sollen vorrangig in kirchlichem Besitz bleiben, z. B. durch eine Übernahme durch das jeweilige Bistumsarchiv.

Im letzten Referat befasste sich Gahn mit der Frage »Wie lassen sich Schwerpunktbibliotheken bilden?« Nach Absatz 5.2 der Leitlinien können abweichend vom Belegenheitsprinzip Bibliotheksbestände auch an überdiözesane Schwerpunktbibliotheken mit unterschiedlichen thematischen Sammelgebieten abgegeben werden. Das setzt voraus, dass sich genügend Bibliotheken finden, die räumlich und finanziell in der Lage wären, einen Sammelschwerpunkt zu pflegen. Die Frage ist auch, an welchen Schwerpunkten Bedarf ist. Bei der Klärung dieser Punkte kommt der AKThB eine zentrale Rolle zu, um die Kooperation über die Diözesangrenzen hinaus zu unterstützten. Eine Diözesanbibliothek allein ist oft nicht in der Lage, alle Bestände aufzunehmen. Auch ist nicht in jedem Bistum eine Diözesanbibliothek klar definiert – manchmal ist nicht einmal eine vorhanden. Dazu bedarf es eines formellen Auftrags durch den jeweiligen Bischof.

Für die Kirchenprovinz München und Freising ist für die nächsten 20 Jahre eine weiterer Rückgang an Ordensniederlassungen um 25 % prognostiziert, was unweigerlich auch zur Auflösung von Buchbeständen führt. Dabei ist z. B. die Zusammensetzung der Bibliotheken von neueren Frauenorden als Quelle der Frömmigkeitsgeschichte weitgehend unerforscht. Bei der Zusammenlegung von Orden ist eine übergreifende Zusammenarbeit gefordert oder eventuell auch zentrale Ordensbibliotheken in Erwägung zu ziehen.



Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung der AKThB-Landesgruppe Bayern und des AWBM im Kloster Benediktbeuern

Zu einer gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung trafen sich am 11. Mai 2011 etwa 25 Vertreter kirchlicher Bibliotheken im Kloster Benediktbeuern. Der Leiter der dortigen Bibliothek der Philosophisch-Theologischen Hochschule und Sprecher der AKThB-Landesgruppe Bayern, Dr. Philipp Gahn, konnte sowohl zahlreiche katholische als auch Kollegen der Arbeitsgemeinschaft der Archive, wissenschaftlichen Bibliotheken und der Medienzentrale im Raum der ELKB (AWBM) begrüßen. Die Anforderungen an moderne Bibliotheken und die Betrachtung von Gebetbüchern als besondere Bestandsgruppe kirchlicher Bibliotheken, sowie Verbandsinterna standen auf der Tagesordnung.

Das Eingangsreferat von Thilo Liebe, Leiter der Bibliothek der Evangelischen Hochschule Nürnberg und Vorsitzenden der AWBM, war betitelt: »Open Access und die Umsetzung. Digitool, e-Prints, OPUS«
Die Grundsätze von Open Access sind freier kostenloser Zugang zu wissenschaftlicher Literatur und anderen Materialien im Internet. Interessierte können die Volltexte lesen, herunterladen und verwenden, sofern der Autor angemessen anerkannt und zitiert wird. Dargestellt wurde die Entwicklung von 1999 bis zur »Berliner Erklärung« 2003, die den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen fördern will. Dem stehe der sogenannte »Heidelberger Appel« gegenüber. In ihm versuchten über 2.600 Personen u. a. aus Verlagen und dem Börsenverein für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte der Autoren einzutreten. Beide Positionen stünden sich jedoch nicht ganz konträr gegenüber; die Grenzen seien durchaus fließend.

Die verschiedenen Publikationswege im Netz seien
a) die Primärveröffentlichung (der sog. Goldene Weg),
b) die Parallelveröffentlichung (der sog. Grüne Weg) und
c) die Veröffentlichung von Grauer Literatur.

Durch Fachpersonal und/oder durch die Autoren können Abschlussarbeiten, Forschungs- und Tagungsberichte zum aktuellen Gebrauch und zur Langzeitarchivierung eingestellt werden. Wiederum gestuft ist die prinzipiell kostenlose Zugänglichkeit:
a) uneingeschränkt (d. i. open access),
b) eingeschränkt in Form von Abstracts
c) nur intern.

Vorgestellt wurden die Anwendungsprogramme »ePrints«, das über 250 Anwender weltweit hat und durch das z. B. der Publikationsserver der UB Regensburg betrieben wird, das kommerzielle Programm »digiTool«, welches der Bibliotheksverbund Bayern für seinen Multimedia-Server nutzt und schließlich die OPUS-Technologie, welche 1997 an der Universität Stuttgart entwickelt wurde. Sie ist weit verbreitet und wird bisher auch beim Bayerischen Hochschulschriftenserver angewendet. Auch der Kirchliche Dokumentenserver setzt auf dieser Technologie auf. KiDOKs befindet sich allerdings noch im Aufbau, während beim neuen Bayerischen Hochschulschriftenserver OPUS in Zukunft durch »digiTool« ersetzt werden soll.

Armin Stephan von der Bibliothek der Augustana-Hochschule Neuendettelsau sah mit seinem Referat »Was ist drin in Google books? Was heißt das für die Zukunft kleiner Bibliotheken?« große Veränderungen in der Literaturversorgung auf die Bibliotheken zukommen.
Er stellte zu Beginn seiner Ausführungen seine Traum-Vision einer buchlosen Bibliothek, die ein eher pessimistisches Bild zeichnete, was die Existenzberechtigung einer herkömmlichen Bibliothek betrifft. Seine Faktenanalyse bestätigte diese Sicht allerdings:
Stichproben, die in der Bibliothek der Augustana-Hochschule durchgeführt wurden, ergaben, dass von den Büchern aus deren eigenem Bestand mit Erscheinungsjahr 1740 bis 1850 im August 2009 3 %, im Mai 2011 bereits 25 % voll digitalisiert im Netz zugänglich waren. Von den Erscheinungsjahren 1850 bis 1940 waren es zunächst 3 %, bzw. 10 % im Mai 2011.
Google-books arbeitet nicht nur mit der Bayerischen Staatsbibliothek, sondern auch mit anderen großen Bibliotheken zusammen. Zurzeit scannt das Unternehmen täglich 5000 urheberrechtsfreie Bücher ein. Nach Auskunft von Google sei das Ziel in erster Linie, dass Nutzer Bücher entdecken und erfahren, wo sie diese ausleihen, bzw. kaufen können.
Die abschließende Diskussion bestätigte, dass es für die Bistümer unumgänglich ist, die Strukturen im Hinblick auf eine Diözesanbibliothek zu klären und dass darüber hinaus der AKThB bei allen Fragen der Zusammenarbeit eine wichtige Aufgabe zufällt.
Auf ein ganz anderes Gebiet, das manchem kirchlichen Bibliothekar vielleicht näher lag, führte Dr. Gahn die Zuhörer mit seinem Referat »Zur Geschichte und Typologie neuzeitlicher Gebetbücher«. Veranschaulicht durch einige Beispiele aus der Bibliothek der PTH wurde die ganze Vielfalt dieser Literaturgattung deutlich. Gahn teilt Gebetbücher (GB) in sechs Haupttypen ein: 1. Vollständige GB, 2. Zeitbezogene GB, 3. Ortsbezogene GB, 4. Gruppenspezifische GB, 5. liturgische Begleitbücher, 6. GB zu bestimmten Gebetsformen. Freilich können manche GB auch mehreren Gruppen zugeordnet werden. Innerhalb dieser Gruppen behandelte er einige Themen, die in GB stets präsent seien: die Liturgie, die Mystik, die Tugenderweckung, die Katechese, Gebete um Buße, Sühne und Tod sowie die Heiligenverehrung.

Zu Beginn der Sitzung der Landesgruppe Bayern gedachten die Teilnehmer des verstorbenen P. Gunther Hübl OSB aus der Benediktinerabtei Braunau in Rohr. Schriftführerin Nikola Willner stellte die Jahresstatistik verschiedener bayerischer kirchlicher Bibliotheken vor. Die Zahlen zeigen, dass hier mit wenig Personal sehr viel geleistet wird.
Die Aufgaben einer Klosterbibliothek heute erläuterte P. Hieronymus Kleindienst am Beispiel der Bibliothek der Abtei Ettal.
Welche Aspekte die kirchlichen Bibliothekare hervorheben sollten, wenn ein Bibliotheksgesetz auch in Bayern geplant werden sollte, wurde kurz diskutiert. Dr. Gahn berichtete von einem Gespräch, das er mit Dr. Erich W. Steinhauer deswegen geführt hatte. Als Bibliotheksgesetz bezeichnet man eine gesetzliche Grundlage für den Betrieb und den Unterhalt von Bibliotheken durch die öffentliche Hand.
Schließlich bat die Diözesanbibliothek Würzburg noch um Amtshilfe. Das »Würzburger katholische Sonntagsblatt« soll digitalisiert werden. Dazu fehlen der Bibliothek noch einige Jahrgänge, bzw. Hefte vor und nach 1900.

28. Juni 2011
Maria Kunzelmann, Sprecherin der AKThB-Landesgruppe Bayern



Jahresstatistik 2010

Die Katholisch-theologischen Bibliotheken in Bayern (Auswahl) haben auch 2010 ihre Jahresstatistik vorgelegt.

Jahresstatistik 2009

Die Katholisch-theologischen Bibliotheken in Bayern (Auswahl) haben auch für das Jahr 2009 ihre Jahresstatistik vorgelegt



Rundbrief Advent 2009

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Jahr 2009 neigt sich seinem Ende zu, mit dem vorliegenden Rundbrief für die Landesgruppe Bayern innerhalb der AKThB möchte ich wieder wichtige Ereignisse Revue passieren lassen, Sie über Neuigkeiten informieren und Ihnen einen Ausblick auf die kommenden Monate geben.

Auf Initiative und Einladung von Dr. Peter Pfister, Direktor der Diözesanbibliothek des Erzbistums München und Freising, kamen Vertreter von sechs bayerischen Diözesanbibliotheken am 24. März 2009 im Sankt-Ulrichs-Haus in Augsburg zu einem eigenen Spartentreffen zusammen, um gemeinsame Fragestellungen und Probleme zu besprechen.

Unter anderem ging es um die rechtliche Situation dieser Bibliotheken, Entwürfe von Dekret, Satzung und Benutzungsordnung für München wurden von Dr. Pfister verteilt und in der Runde kurz diskutiert, schriftliche Stellungnahmen sind bis Ostern erbeten worden.

Die Vertretung in überregionalen Organisationen, die Teilnahme an Verbünden, eine Einbindung in den OPAC der UB am Ort, auch die geplante Realisierung eines Online-Kataloges von »Kirchlich-wissenschaftlichen Bibliotheken in Bayern« (KwBiB) stand ebenfalls auf der Tagesordnung.

Die von der Deutschen Bischofskonferenz verabschiedeten »Leitlinien zur Bewahrung von gefährdeten kirchlichen Bibliotheksbeständen« sollen nun vor Ort von den Diözesanbibliotheken umgesetzt werden. Eine verstärkte Zusammenarbeit in Fragen der Bestandserhaltung, der Übernahme von Altbeständen z.B aus aufgelösten Ordensbibliotheken und beim Umgang bzw. der Verwertung von Dubletten (Schriftentausch) ist angestrebt. Das nächste derartige Spartentreffen auf bayerischer Ebene ist für den Herbst 2010 geplant, als Ort ist Bamberg vorgesehen.


Barocksaal

Der berühmte Barocksaal der Freisinger Dombibliothek musste leider gesperrt werden, die Reinigung und Desinfizierung der vom Schimmelpilz befallenen Bände ist in vollem Gange, dazu wurde im Haus eine eigene Restaurierungs-Werkstatt eingerichtet. Auch das Mauerwerk des Barocksaals muss vermutlich saniert werden, auf absehbare Zeit sind deshalb keine Ausstellungen möglich.

Eine Arbeitstagung zu Fragen der Bestandserhaltung und Restaurierung, die u. a. hier gemachte Erfahrungen zum Thema haben soll, ist für den 21. April 2010 in Freising vorgesehen, eine Einladung mit genauem Programm wird zu gegebener Zeit erfolgen.

Betont werden muss, dass diese Sanierungsarbeiten nur den Barocksaal betreffen, die eigentliche Dombibliothek ist normal geöffnet, eine Benutzung vor Ort (Lesesaal), die Ausleihe für eingeschriebene Benutzer und die Fernleihe - natürlich auch im kirchlichen Leihverkehr - bleibt möglich.

Unsere Jahrestagung fand vom 13. bis 17. Juli 2009 in Würzburg (Exerzitienhaus Himmelspforten) statt gemeinsam mit den Kollegen vom evangelischen »Verband kirchlich-wissenschaftlicher Bibliotheken« (VkwB). Höhepunkt war ein Empfang von Diözesanbischof Friedhelm Hofmann mit abschließendem Abendessen. Ein Bericht incl. Fotos befindet sich auf der Homepage der AKThB. Dank gebührt Archiv und Bibliothek des Bistums Würzburg – in erster Linie Prof. Dr. Johannes Merz und Frau Nikola Willner - für die vortreffliche Organisation der Tagung.

Die nächste AKThB-Jahrestagung wird vom 6. bis 10. September 2010 in der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart in Stuttgart-Hohenheim stattfinden. Der Vorsitzende wird dazu in seinem Rundbrief Näheres vermelden.

Der bei unserer Landesgruppen-Sitzung im Rahmen der Jahrestagung in Würzburg geäußerte Vorschlag, analog zu anderen Landesgruppen eine Satzung bzw. Geschäftsordnung zu verabschieden, wird weiterverfolgt. Es wird sich hierzu eine kleine Arbeitsgruppe bilden, die voraussichtlich im nächsten Frühjahr in München zusammenkommen wird, um einen Text auszuarbeiten.

Nach mehrjährigen Planungs- und Umbauarbeiten konnten die neuen Räume für die Bibliothek der Abtei Metten bei einem Festakt am 29. Juli 2009 vor rund 200 geladenen Gästen offiziell ihrer Bestimmung übergeben werden. Professor Ulrich Hommes (Regensburg) hielt den Festvortrag mit dem Titel »Die Bibliothek als Heilstätte der Seele«.

Die Bibliothek bietet Stellfläche für etwa 300 000 Bände, im Freihandbereich sind ca. 20 000 Bücher aufgestellt, wo ein umlaufendes Lichtband mit kalligrafisch gestalteten Texten aus der Bibel, der Benediktusregel und der Papst-Enzyklika »Deus caritas est« einen besonderen Blickfang darstellt.


Metten

Die Mettener Klosterbibliothek, deren Bestände derzeit nach und nach in den Bayerischen Bibliotheks-Verbund eingearbeitet werden (zur Zeit sind rund 45.000 Titel nachgewiesen), soll in Zukunft stärker für die Öffentlichkeit - insbesondere für Lehrer und Schüler des Gymnasiums - zugänglich sein und qualitativ an die alte Barockbibliothek mit ihrem weltberühmten Bibliothekssaal anknüpfen.

Die ehemalige Religionspädagogische Zweigbibliothek München der Katholischen Universität Eichstätt (rund 90.000 Medien) ist jetzt in die Bibliothek der Katholischen Stiftungsfachhochschule integriert. In einer Feierstunde am 12. Oktober mit anschließender Segnung der neuen Bibliotheksräume wurde dieser Schritt offiziell vollzogen.

Die Bestandsdaten sind konvertiert worden und nun über den Bibliothekskatalog der Katholischen Stiftungsfachhochschule München recherchier- und ausleihbar, über eine Schnittstelle ist der religionspädagogische Bestand auch im Bibliotheksverbund Bayern (BVB) nachgewiesen.

In Kooperation mit dem Deutschen Katecheten-Verein und der Erzdiözese München und Freising konnte diese umfangreiche Sammlung von Literatur zur Religionspädaogik, Kirchlichen Bildungsarbeit und Praktischen Theologie in kirchlicher Trägerschaft erhalten werden und steht nun Studierenden und allen Berufspraktikern zur Verfügung.

Dr. Klaus-Walter Littger, langjähriger Leiter der Handschriften-Abteilung der UB Eichstätt und regelmäßig bei unseren Tagungen und Treffen anwesend, ging zum 30. September 2009 in den Ruhestand. Wir danken Herrn Dr. Littger für die zum Wohle unseres Verbandes geleistete Arbeit, sei es als engagierter Diskussionsteilnehmer oder als kundiger Referent, seine Nachfolgerin wird 2010 ihren Dienst antreten. Im Strafprozess vor dem Amtsgericht Ingolstadt um die angebliche Vernichtung von Büchern der 1999 aus Altötting übernommenen ehemaligen Zentralbibliothek der Bayerischen Kapuziner wurde die Direktorin der UB Eichstätt freigesprochen, das Verfahren wird aber nach Einspruch der Staatsanwaltschaft in die nächste Instanz gehen.

Der Text der oben schon erwähnten »Leitlinien zur Bewahrung von gefährdeten kirchlichen Bibliotheksbeständen«, die auf Initiative der AKThB heuer von der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz verabschiedet wurden, kann im Internet auf der Website der AKThB eingesehen werden und ist im »Bibliotheksdienst« (Nr. 7/2009, Seite 711 – 715) sowie in den Amtsblättern verschiedener Diözesen abgedruckt.

Dort werden wichtige Punkte angesprochen, die man beachten sollte. Jedenfalls muss das Thema sensibel angegangen werden, weil es in Presse und Öffentlichkeit erheblichen Wirbel hervorrufen kann. Wer vor einer solchen Entscheidung steht, möge rechtzeitig unsere Arbeitsgemeinschaft als beratende Stelle kontaktieren, Veränderungen mitteilen und entsprechend dokumentieren lassen.

»David gegen Googliath« überschreibt die »Süddeutsche Zeitung« vom 17. November 2009 einen Artikel zum Digitalisierungs-Projekt des amerikanischen Suchmaschinen-Betreibers Google. Das Bundeskabinett hat nun die Einrichtung einer »Deutschen Digitalen Bibliothek« beschlossen, wo über ein einziges Portal ab 2011 die Datenbanken von 30.000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen erreichbar sein sollen. Jedenfalls stellt dieses Vorhaben, das eine »angemessene Antwort auf Google« sein soll, auch uns Bibliotheken vor neue Herausforderungen.

Eine besinnliche Rest-Adventszeit, friedvolle Weihnachten sowie Glück und Gottes Segen zum neuen Jahr, wo wir uns hoffentlich bei einer der Veranstaltungen wiedersehen werden, wünscht Ihnen

Franz Wenhardt
Sprecher der Landesgruppe Bayern der AKThB


Geschäftsordnung der Landesgruppe Bayern (in der Fassung vom 7. September 2010)

Zugrunde liegt die Satzung der AKThB in der Fassung vom 23. Juli 1981, zuletzt geändert am 1. Juli 2004.

1. Die Landesgruppe hat die Aufgabe:

a) die Interessen der katholisch-theologischen Bibliotheken auf Landesebene im kirchlichen, politischen und kulturellen Raum wahrzunehmen und zu vertreten;

b) Aktivitäten innerhalb der Landesgruppe und im Rahmen der AKThB aufeinander abzustimmen sowie Kontakte zu den kirchlichen öffentlichen Büchereien im Freistaat Bayern, zu den evangelischen wissenschaftlichen Bibliotheken, zu den kirchlichen Archiven und Museen, zu den staatlichen Stellen – insbesondere zur Bayerischen Staatsbibliothek und zum Wissenschaftsministerium – sowie zu anderen bibliothekarischen Einrichtungen auf Landesebene zu pflegen;

c) für den ständigen Erfahrungsaustausch unter allen a) und b) Beteiligten zu sorgen.

2. Mitglieder der Landesgruppe sind die in Bayern gelegenen ordentlichen Mitgliedsbibliotheken der AKThB und die assoziierten Mitglieder, jeweils repräsentiert durch den leitenden Bibliothekar oder einen von ihm beauftragten Vertreter. Jede ordentliche Mitgliedsbibliothek hat eine Stimme.

3. Die ordentlichen Mitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorstand, bestehend aus einem Sprecher, einem stellvertretenden Sprecher sowie einem Schriftführer, in getrennten Wahlgängen für jeweils vier Jahre. Wiederwahl ist möglich. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Für eine gültige Wahl müssen mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Kommt der Sprecher aus dem Bereich der Diözesanbibliotheken, so sollte sein Stellvertreter aus dem Bereich der Ordensbibliotheken kommen und umgekehrt.

4. Der Sprecher, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter, vertritt die Landesgruppe nach außen und hält nach innen den Kontakt zu deren Mitgliedsbibliotheken sowie zu den Leitungsorganen der AKThB. Er beruft die Sitzungen der Landesgruppe ein, leitet sie und führt ihre Geschäfte. Der Vorstand bestimmt eines seiner Mitglieder als Verantwortlichen für die Öffentlichkeitsarbeit der Landesgruppe.

5. Es sollte jährlich wenigstens eine Sitzung außerhalb der Jahrestagung der AKThB stattfinden. Einladungen mit Angabe der Tagesordnung ergehen durch den Sprecher wenigstens vier Wochen vor dem Sitzungstermin an alle Mitglieder der Landesgruppe und an den Vorsitzenden der AKThB. Zu den Sitzungen können auch Gäste hinzugezogen werden. Soweit die Aufwendungen für die Geschäftsführung der Landesgruppe nicht von der Bibliothek des Sprechers getragen werden können, sind sie auf die Mitglieder der Landesgruppe umzulegen.

6. Vorliegende Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 7. September 2010 in Kraft. Eine Änderung dieser Geschäftsordnung ist im Rahmen einer ordentlichen Sitzung der Landesgruppe mit einfacher Mehrheit bei Anwesenheit von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder möglich.

Stuttgart, den 07.09.2010


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