Die kirchliche Fernleihe wird von den rund 300 Mitgliedseinrichtungen der beiden Verbände wissenschaftlicher Bibliotheken in kirchlicher Trägerschaft, der Arbeitsgemeinschaft Katholisch-Theologischer Bibliotheken (AKThB) und dem Verband kirchlich-wissenschaftlicher Bibliotheken in der Arbeitsgemeinschaft der Archive und Bibliotheken der EKD (VkwB), gemeinsam betrieben.
Im Unterschied zum staatlichen ist das kirchliche Fernleihsystem nicht an die Abfolge der Ländergrenzen gebunden, sondern eröffnet den gesamten deutschsprachigen Raum in unmittelbarem Zugriff. Die relativ geringe Zahl der teilnehmenden Bibliotheken gestattet es, dem Benutzer den kirchlichen Buchbesitz insgesamt zu erschließen und zudem vergleichsweise rasch zugänglich zu machen. Die Teilnahme am kirchlichen System ist nicht an eine bestimmte Größe oder besondere Leistungsfähigkeit der einzelnen Mitgliedsbibliothek gebunden, so daß auch kleine Einheiten mit hochspezialisierten, selten zugänglichen Beständen einbezogen werden können.
Auch mit dem Mittel der Femleihe sind die Verbände bemüht, das Netzwerk kirchlich-kulturellen Engagements erfahrbar zu machen. Zugleich gilt es, eine wissenschaftliche Infrastruktur bis in lokale Verästelungen kleinerer und kleinster Einheiten zu stärken.
Der kirchliche Fernleihverkehr findet ausschließlich zwischen Bibliotheken statt. Abgesehen von naheliegenden Gründen der Sicherung und des Erhaltes kirchlichen Buchbesitzes, wird auf diese Weise die Benutzung vor Ort, in den Räumen und im Zusammenhang einer kirchlichen Bibliothek gefördert. Damit soll nicht nur die Amortisation kirchlicher Investition in Sach- und Personalkosten sichergestellt, sondern auch der Gewißheit Rechnung getragen werden, daß die Wahrung eines lokalen kirchlichen Kontextes die wissenschaftliche Arbeit der Benutzer ebenso wie der kirchlichen Bibliothekare anregt und befruchtet.
Die mit dem Fernleihsystem angestrebte Förderung wissenschaftlicher Arbeit schließt auch den Nutzen der jeweiligen Bibliothek ein. Einerseits soll der (wissenschaftliche) Benutzer in seiner Arbeit unterstützt werden, andererseits aber sollen auch die Ergebnisse seiner besonderen Sachkenntnis wieder der jeweiligen Bibliothek als Multiplikator zufließen. Die kirchlichen Bibliotheken verbinden mit ihrem Dienstleistungssystem daher bis zu einem gewissen Grad auch die Hoffnung, den Benutzer in das Bemühen um wissenschaftliche Erschließung kirchlichen Buchbesitzes einzubeziehen.
Die Betonung einer gemeinsamen Verantwortung für den kirchlichen Buchbesitz bedeutet freilich nicht, daß eine Beschränkung der autonomen Verwaltung der einzelnen Mitgliedsbibliothek angestrebt werden könnte. Die jeweiligen lokalen Benutzungsregeln und -schwerpunkte schlagen auch in der Fernleihe durch. Gleichwohl zeichnen sich die regelhaft kleineren kirchlichen Bibliotheken gerade durch eine besondere Beweglichkeit und die zumindest grundsätzliche Bereitschaft, individuelle Ausnahmen in Betracht zu ziehen, aus. Schließlich auch liegt ein ganzes Instrumentarium bereit, durch Einschränkungen eine Fernleihe im Zweifelsfall vielleicht doch noch zu ermöglichen, also beispielsweise Lesesaalbindung, Kopierverbot, verkürzte Leihfrist oder Kopienversand.
Obwohl die Teilnahme am kirchlichen Leihverkehr freiwillig ist und obwohl der Grundsatz der Gegenseitigkeit gilt, muß gerade durch die Hervorhebung einer weitgespannten wissenschaftlichen Infrastruktur den besser ausgestatteten, großen Mitgliedsbibliotheken ein besonderes Maß innerkirchlicher Solidarität abverlangt werden. Der nehmenden Bibliothek und ihrer jeweiligen Bibliothekarin bzw. ihrem Bibliothekar obliegt daher eine besondere Verantwortung nicht nur bei der sorgfältigen bibliographischen Prüfung einer Leihanfrage, sondern auch bei der Auswahl der anzuschreibenden Bibliothek. Entscheidende Bedeutung kommt dem Nachweisinstrument des kirchlichen Verbundkatalogs (KiVK) zu, der dementsprechend auch von den kleinsten Bibliotheken beschickt und zugleich deren Mitarbeitern zur Verfügung stehen sollte. Nur so lassen sich unbillige Härten für die ohnedies bereits unter erheblichem Arbeitsdruck stehenden großen Einheiten vermeiden oder doch wenigstens mildern.
Wenn hier darauf hingewiesen wird, daß lieferbare Werke mit einem Einkaufspreis bis zu DM 25.- aus eben diesen Gründen nicht über den Leihverkehr angefordert werden dürfen, so verbindet sich damit der Appell an die Unterhaltsträger, eine Mindestausstattung ihrer jeweiligen Bibliothek zu gewährleisten. Nur so können Nutzen und Belastung im kirchlichen Leihverkehr gerechter verteilt und seine Effizienz und gezielte Wissenschaftsförderung erhalten werden.
Bepler