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Landesgruppen

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Die Landesgruppen haben die Aufgabe die Interessen der katholisch-theologischen Bibliotheken auf Landesebene im kirchlichen, politischen und kulturellen Raum wahrzunehmen und zu vertreten.

AKTHB-Landesgruppe Baden-Württemberg

Gegründet: 9. März 1995

Vorsitzende: Adelheid Häußler, Bibliothek des Katholischen Bibelwerks, Stuttgart
E-Mail: haeussler@bibelwerk.de

Stellv. Vorsitzende: Dr. Ingeborg Feige, Bibliothek des Deutschen Caritasverbandes, Freiburg/Breisgau.
E-Mail: ingeborg.feige@caritas.de

 

Mitgliedsbibliotheken der Landesgruppe Baden-Württemberg

Klosterbibliothek der Sießener Franziskanerinnen (AKThB-Sigel: 189)

88348 Bad Saulgau

Bibliothek der Benediktinerabtei Grüssau (AKThB-Sigel: 82)

Lindenplatz 7
74206 Bad Wimpfen

Bibliothek der Erzabtei St. Martin (AKThB-Sigel: 28)

Abteistraße 2
88631 Beuron

Bibliothek des Collegium Borromaeum (AKThB-Sigel: 183)

Schoferstraße 1
79098 Freiburg/ Breisgau

Bibliothek des Deutschen Caritasverbandes (AKThB-Sigel: 26)

Karlstraße 40
79104 Freiburg/ Breisgau

Bibliothek des Erzbischöflichen Ordinariats Freiburg (DLV-Sigel: Frei 164 - AKThB-Sigel: 134)

Schoferstraße 2
79098 Freiburg/ Breisgau

Bibliothek der Abtei Neuburg (AKThB-Sigel: 45)

Stiftweg 2
69118 Heidelberg

Diözesanbibliothek Rottenburg (AKTHhB-Sigel: 108)

Karmeliterstraße 9
72108 Rottenburg am Neckar

Bibliothek des Priesterseminars der Erzdiözese Freiburg (AKTHhB-Sigel: 5)

Klosterhof 2
79271 St. Peter im Schwarzwald

Bibliothek des Katholischen Bibelwerks (AKTHhB-Sigel: 92)

Silberburgstraße 121
70176 Stuttgart

Konviktsbibliothek Wilhelmsstift (AKTHhB-Sigel: 62)

Collegiumsgasse 5
72070 Tübingen

Bibliothek der Benediktinerabtei Weingarten (AKTHhB-Sigel: 58)

Kirchplatz 3
88250 Weingarten

(Wahl: 07.09.2010/2013)

Vorsitz: NN

 

stellv. Vorsitzende:

Maria Kunzelmann

Bibliothek des Metropolitankapitels Bamberg

Schriftführerin:

Nikola Willner

Diözesanbibliothek Würzburg

 

Geschäftsordnung der Landesgruppe Bayern

(in der Fassung vom 7. September 2010)

Zugrunde liegt die Satzung der AKThB in der Fassung vom 23. Juli 1981, zuletzt geändert am 1. Juli 2004.

1. Die Landesgruppe hat die Aufgabe:

a) die Interessen der katholisch-theologischen Bibliotheken auf Landesebene im kirchlichen, politischen und kulturellen Raum wahrzunehmen und zu vertreten;

b) Aktivitäten innerhalb der Landesgruppe und im Rahmen der AKThB aufeinander abzustimmen sowie Kontakte zu den kirchlichen öffentlichen Büchereien im Freistaat Bayern, zu den evangelischen wissenschaftlichen Bibliotheken, zu den kirchlichen Archiven und Museen, zu den staatlichen Stellen – insbesondere zur Bayerischen Staatsbibliothek und zum Wissenschaftsministerium – sowie zu anderen bibliothekarischen Einrichtungen auf Landesebene zu pflegen;

c) für den ständigen Erfahrungsaustausch unter allen a) und b) Beteiligten zu sorgen.

2. Mitglieder der Landesgruppe sind die in Bayern gelegenen ordentlichen Mitgliedsbibliotheken der AKThB und die assoziierten Mitglieder, jeweils repräsentiert durch den leitenden Bibliothekar oder einen von ihm beauftragten Vertreter. Jede ordentliche Mitgliedsbibliothek hat eine Stimme.

3. Die ordentlichen Mitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorstand, bestehend aus einem Sprecher, einem stellvertretenden Sprecher sowie einem Schriftführer, in getrennten Wahlgängen für jeweils vier Jahre. Wiederwahl ist möglich. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Für eine gültige Wahl müssen mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Kommt der Sprecher aus dem Bereich der Diözesanbibliotheken, so sollte sein Stellvertreter aus dem Bereich der Ordensbibliotheken kommen und umgekehrt.

4. Der Sprecher, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter, vertritt die Landesgruppe nach außen und hält nach innen den Kontakt zu deren Mitgliedsbibliotheken sowie zu den Leitungsorganen der AKThB. Er beruft die Sitzungen der Landesgruppe ein, leitet sie und führt ihre Geschäfte. Der Vorstand bestimmt eines seiner Mitglieder als Verantwortlichen für die Öffentlichkeitsarbeit der Landesgruppe.

5. Es sollte jährlich wenigstens eine Sitzung außerhalb der Jahrestagung der AKThB stattfinden. Einladungen mit Angabe der Tagesordnung ergehen durch den Sprecher wenigstens vier Wochen vor dem Sitzungstermin an alle Mitglieder der Landesgruppe und an den Vorsitzenden der AKThB. Zu den Sitzungen können auch Gäste hinzugezogen werden. Soweit die Aufwendungen für die Geschäftsführung der Landesgruppe nicht von der Bibliothek des Sprechers getragen werden können, sind sie auf die Mitglieder der Landesgruppe umzulegen.

6. Vorliegende Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 7. September 2010 in Kraft. Eine Änderung dieser Geschäftsordnung ist im Rahmen einer ordentlichen Sitzung der Landesgruppe mit einfacher Mehrheit bei Anwesenheit von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder möglich.

Stuttgart, den 07.09.2010

Bewahrung kirchlicher Buchbestände

Auf große Resonanz stieß am 15.03.2011 in der Dombibliothek Freising die Tagung »Bewahrung kirchlicher Buchbestände – Umsetzung der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz in der Kirchenprovinz München und Freising«. Der Hausherr, Archiv- und Bibliotheksdirektor Dr. Peter Pfister, konnte 40 Vertreter von kirchlichen Bibliotheken aus Bayern und von Diözesanbibliotheken aus dem Bereich der Arbeitsgemeinschaft Katholisch-Theologischer Bibliotheken (AKThB) begrüßen, die der Einladung des Sprechers der Landesgruppe Bayern innerhalb der Arbeitsgemeinschaft, Dr. Philipp Gahn, gefolgt waren.
Ein überschaubarer geographischer Raum wie die Kirchenprovinz München und Freising (dazu zählen neben der Erzdiözese München und Freising, die Bistümer Augsburg, Passau und Regensburg) mit ihrer großen Dichte an Ordensniederlassungen wurde exemplarisch herausgegriffen, um Handlungsstrategien für die Zukunft zu entwickeln. Die Auflösungen kirchlicher Institutionen, die es in diesem Ausmaß seit der Säkularisation nicht gegeben hat, machen konzentrierte Anstrengungen nötig, um bedeutendes kirchliches Kulturgut zu erhalten.

Als wichtiges Handlungsinstrument dienen dabei die »Leitlinien zur Bewahrung von gefährdeten kirchlichen Bibliotheksbeständen«, die als Grundsatzpapier von der AKThB erarbeitet und von der Deutschen Bischofskonferenz als Rahmenempfehlung im Frühjahr 2009 herausgegeben wurden. Der jeweiligen Diözesanbibliothek, bzw. einer vom Ortsbischof mit dieser Aufgabe betrauten anderen kirchlichen Bibliothek kommt dabei eine bedeutende Rolle zu.
Nach Gahns Einführung in das Thema stellte Prof. Dr. Johannes Merz, Direktor von Archiv und Bibliothek des Bistums Würzburg, die Anwendung der Leitlinien in der Diözesanbibliothek Würzburg vor. Bei der Erstellung der Leitlinien habe man sich vom reinen Altbestandsbegriff gelöst, dementsprechend werden in Würzburg Bibliotheken und Sammlungen, die in ihrer Gesamtheit einen ideellen Wert darstellen, entweder komplett erhalten oder zumindest in ihrer Entwicklung dokumentiert. V. a. durch Sicherung ihrer Kataloge sollen sie rekonstruierbar bleiben. Bei Gelehrtenbibliotheken werden Dubletten entweder aufgehoben, sofern sie individuelle Merkmale aufweisen, oder durch eine Kennung an der bestehenden Titelaufnahme ihre Zugehörigkeit ausgewiesen. Einfache Priesternachlässe werden durch einen Fragebogen generalisiert und Dubletten ausgesondert.
Bewegen sich aufzulösende Pfarrbüchereien, Dekanats- und sonstige Bibliotheken im Bereich der Diözese Würzburg noch in einer überschaubaren Größenordnung, stellen die umfangreichen Bestände von Orden, deren Niederlassungen schon jetzt oder in naher Zukunft nicht erhalten werden können, die Diözesanbibliothek vor größere Herausforderungen. Ein Lösungsweg sind Leihverträge mit den Orden, die die Aufbewahrung, die Erschließung und eine Option auf eine spätere Rückgabe regeln. Wichtig dabei ist, dass die Orden informiert sind und die Diözesanbibliothek sich als Ansprechpartnerin anbietet und auch angenommen wird.
Einen Blick über den Zaun zu den kirchlichen Archivaren bot der Direktor des Jesuitenarchivs München, Dr. Clemens Brodkorb, mit seinem Referat »Zum Umgang mit dem Schriftgut aufzuhebender Ordensgemeinschaften«. Durch Mitgliederschwund und die Zusammenlegung von Provinzen – auch im caritativen Bereich und bei Frauengemeinschaften – stelle sich für die Orden die Frage, wie mit den betroffenen Archiven verfahren werden soll. Ein mögliches Projekt sei im Bereich der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) ein großes Zentralarchiv im Verbund mit anderen Komponenten, z. B. Buchhandel, Klosterladen oder Hotel gewesen. Dagegen sprächen aber die hohen Investitions- und Folgekosten und die z. T. weiten Wege, die zu Forschungszwecken zurückgelegt werden müssten. Alternativ würde sich eine dezentrale Lösung mit der Vermittlung von Archiven auf Projektbasis anbieten. Die Abgabe solle nach dem Belegenheitsprinzip erfolgen, da die Ordensarchive oft einen sehr hohen Wert für die betreffende Diözesangeschichte haben. Eine gewisse Rechtsklarheit böten die im Herbst 2009 durch den Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Ordensarchive (AGOA) erarbeiteten »Leitlinien für die Höheren Oberen/Innen zum Umgang mit gefährdetem Schriftgut der Klöster und Ordensgemeinschaften«, deren Verabschiedung durch die DOK noch aussteht. Darin wird auf die Selbstverantwortung der Orden gesetzt, rechtzeitig für ihr Schriftgut Sorge zu tragen. Ordensarchive sollen vorrangig in kirchlichem Besitz bleiben, z. B. durch eine Übernahme durch das jeweilige Bistumsarchiv.
Im letzten Referat befasste sich Gahn mit der Frage »Wie lassen sich Schwerpunktbibliotheken bilden?« Nach Absatz 5.2 der Leitlinien können abweichend vom Belegenheitsprinzip Bibliotheksbestände auch an überdiözesane Schwerpunktbibliotheken mit unterschiedlichen thematischen Sammelgebieten abgegeben werden. Das setzt voraus, dass sich genügend Bibliotheken finden, die räumlich und finanziell in der Lage wären, einen Sammelschwerpunkt zu pflegen. Die Frage ist auch, an welchen Schwerpunkten Bedarf ist. Bei der Klärung dieser Punkte kommt der AKThB eine zentrale Rolle zu, um die Kooperation über die Diözesangrenzen hinaus zu unterstützten. Eine Diözesanbibliothek allein ist oft nicht in der Lage, alle Bestände aufzunehmen. Auch ist nicht in jedem Bistum eine Diözesanbibliothek klar definiert – manchmal ist nicht einmal eine vorhanden. Dazu bedarf es eines formellen Auftrags durch den jeweiligen Bischof.
Für die Kirchenprovinz München und Freising ist für die nächsten 20 Jahre eine weiterer Rückgang an Ordensniederlassungen um 25 % prognostiziert, was unweigerlich auch zur Auflösung von Buchbeständen führt. Dabei ist z. B. die Zusammensetzung der Bibliotheken von neueren Frauenorden als Quelle der Frömmigkeitsgeschichte weitgehend unerforscht. Bei der Zusammenlegung von Orden ist eine übergreifende Zusammenarbeit gefordert oder eventuell auch zentrale Ordensbibliotheken in Erwägung zu ziehen.
 

Landesgruppe Nordrhein-Westfalen

Prof. Dr. Hans-Walter Stork

Erzbischöfliche Akademische Bibliothek Paderborn
Leostraße 21
33098 Paderborn

Geschäftsordnung der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen in der Arbeitsgemeinschaft Katholisch-Theologischer Bibliotheken (AKThB)

(beschlossen auf der Tagung 1997 in Salzkotten)

Geschäftsordnung:

1. Die Landesgruppe hat die Aufgabe

a) die Interessen der kirchlichen katholisch-theologischen Bibliotheken auf Landesebene im kirchlichen, politischen und kulturellen Raum wahrzunehmen und zu vertreten;

b) Aktivitäten innerhalb der Landesgruppe und im Rahmen der AKThB aufeinander abzustimmen sowie Kontakte zur Arbeitsgemeinschaft der kirchlichen Öffentlichen Büchereien im Verband der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen, zum für das wissenschaftliche Bibliothekswesen zuständigen Referat im Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen und zu anderen bibliothekarischen Einrich­tungen auf Landesebene zu pflegen;

c) für den ständigen Erfahrungsaustausch unter allen an a) und b) Beteiligten zu sorgen.

2. Mitglieder der Landesgruppe sind die in Nordrhein-Westfalen gelegenen Mitgliedsbibliotheken der AKThB, repräsentiert durch die jeweiligen leitenden Bibliothekarinnen/Biblio­thekare oder die von ihr(ihm) beauftragte/n Vertreter/in.

3. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte die Vorsitzende (den Vorsitzenden) und eine zweite Person zu ihrer (seiner) Vertretung in getrennten geheimen Wahlgängen für jeweils drei Jahre. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.

4. Die (der) Vorsitzende, im Verhinderungsfall seine (sein) Stellvertreter/in vertritt die Landesgruppe als ihre Sprecherin (ihren Sprecher) nach außen und hält nach innen den Kontakt mit der (dem) Vorsitzenden und dem Beirat der AKThB aufrecht. Sie (er) beruft die Sitzungen der Landesgruppe ein, leitet sie und berichtet über ihre Tätigkeit seit der vergangenen Sitzung.

5. Es findet jährlich mindestens eine Sitzung außerhalb der Jahrestagung der AKThB statt. Einladungen mit Angabe der Tagesordnung ergehen durch die Vorsitzende (den Vorsit­zenden) vier Wochen vor dem Sitzungstermin an die Mitglieder und an die (den) Vorsitzenden der AKThB. Zu Einzelfragen können auch sachkundige Fachleute hinzu­gezogen werden. Die Federführung der Landesgruppe obliegt der Bibliothek am Sitz der (des) Vorsitzenden. Die dabei entstehenden laufenden Unkosten (Porto etc.) werden, wenn die Bibliothek sie nicht tragen kann, auf die Mitglieder umgelegt.

Landesgruppentreffen_NRW

Landesgruppentreffen NRW

Bericht vom Frühjahrstreffen AKThB-Landesgruppe NRW in der Erzbischöflichen Diözesan- und Dombibliothek Köln am 23.03.2017

Am 23. März 2017 fand das diesjährige Landesgruppentreffen NRW in der Erzbischöflichen Diözesan- und Dombibliothek Köln statt. Neben dem Austausch über aktuelle Entwicklungen in den Mitgliedsbibliotheken stand die Präsentation des gerade freigeschalteten digitalen Portals der Kölner Diözesanbibliothek (digital.dombibliothek-koeln.de) im Mittelpunkt der Zusammenkunft. Nähere Informationen zu dieser Präsentation und zum Treffen finden Sie unter NRW2017.

Dr. Hedwig Suwelack

Vorsitzende
Martinus-Bibliothek - Wissenschaftliche Diözesanbibliothek im Priesterseminar (AKTHhB-Sigel: 14)
Grebenstraße 8
55116 Mainz

Dr. Alessandra Sorbello Staub

Stellvertretende Vorsitzende
Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars
Domdechanei 4
36037 Fulda
Telefon:0661 87-531

Mitglieder:

Bibliothek der Benediktinerinnenabtei Kloster Engelthal (AKTHhB-Sigel: 92)

Klosterstraße 2
63674 Altenstadt

Bibliothek des St. Nikolaus-Hospitals (AKTHhB-Sigel: 166)

Cusanusstraße 2
54470 Bernkastel-Kues

Bibliothek der Abtei Maria Frieden (AKTHhB-Sigel: 105)

Hermann-Josef-Str. 6
53925 Steinfeld-Kall

Bibliothek der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Georgen (AKTHhB-Sigel: 4)

Offenbacher Landstraße 224
60599 Frankfurt

Bibliothek der Benediktinerinnenabtei St. Maria (AKThB-Sigel: 64)

Nonnengasse 16
36037 Fulda

Bibliothek des Klosters Frauenberg (AKTHhB-Sigel: 42)

Am Frauenberg 1
36039 Fulda

Bibliothek des Studienhauses St. Lambert - Burg Lantershofen (AKThB-Sigel: 196)

Graf-Blankard-Straße 12-22
53501 Grafschaft

Bibliothek der Zisterzienserabtei Himmerod (AKTHhB-Sigel: 35)

54534 Großlittgen

Diözesanbibliothek Limburg (AKTHhB-Sigel: 13)

Weilburger Straße 16
65549 Limburg

Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars

Weilburger Straße 16
65549 Limburg

Martinus-Bibliothek - Wissenschaftliche Diözesanbibliothek im Priesterseminar (AKTHhB-Sigel: 14)

Augustinerstraße 34
55116 Mainz

Bibliothek der Katholischen Fachhochschule (AKTHhB-Sigel: 133)

Saarstraße 3
55122 Mainz

Bibliotheca Carmelitarum Moguntiacum

Karmeliterstraße 7
55116 Mainz

Oblatenkloster Mainz

Drosselweg 3
55122 Mainz

Bibliothek der Benediktinerabtei Maria Laach (AKTHhB-Sigel: 15)

56653 Maria Laach

Bibliothek der Zisterzienser-Abtei (AKTHhB-Sigel: 34)

57629 Marienstatt

Bibliothek der Zisterzienserinnen-Abtei St. Marienthal (AKThB-Sigel: 170)

St. Marienthal 10
02899 Ostritz

Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars (AKTHhB-Sigel: 23)

Am Germansberg 60
67346 Speyer

Bibliothek der Abtei St. Mauritius (AKTHhB-Sigel: 49)

Im Kloster 11
66636 Tholey

Bibliothek des Deutschen Liturgischen Instituts (AKTHhB-Sigel: 86)

Weberbach 72a
54290 Trier

Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars (AKTHhB-Sigel: 24)

Jesuitenstraße 13
54290 Trier

Bibliothek der Abtei St. Matthias (AKTHhB-Sigel: 33)

Matthiasstraße 85
54290 Trier

Seminarbibliothek der Weißen Väter (AKTHhB-Sigel: 10)

Dietrichstraße 30
54290 Trier

Bibliothek der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (AKTHhB-Sigel: 101)

Pallottistraße 3
56179 Vallendar

Bibliothek der Schönstatt-Patres (AKTHhB-Sigel: 115)

Berg Sion 1
56337 Simmern

 

Geschäftsordnung der Landesgruppe Rheinland-Pfalz in der Arbeitsgemeinschaft Katholisch-Theologischer Bibliotheken (AKThB) in der Fassung vom 10.05.2005


1) Die Landesgruppe hat die Aufgabe

  1. die Interessen der kirchlichen katholisch-theologischen Bibliotheken auf Landesebene im kirchlichen, politischen und kulturellen Raum wahrzunehmen und zu vertreten;
  2. Aktivitäten innerhalb der Landesgruppe und im Rahmen der AKThB aufeinander abzustimmen sowie Kontakte zur Landesarbeitsgemeinschaft der katholischen Büchereiarbeit in Rheinhalnd-Pfalz, zum Beirat für das wissenschaftliche Bibliothekswesen im Lande Rheinland-Pfalz und zu anderen bibliothekarischen Vereinigungen auf Landesebene zu halten;
  3. Für den ständigen Erfahrungsaustausch unter allen an 1) und 2) Beteiligten zu sorgen.

2) Mitglieder der Landesgruppe sind die in Rheinland-Pfalz gelegenen Mitgliedsbibliotheken der AKThB. Auf besonderen Wunsch können auch Mitgliedsbibliotheken der AKThB aus anderen Bundesländern der Landesgruppe Rheinland-Pfalz beitreten, sofern in diesen anderen Bundesländern keine eigene Landesgruppe existiert. Die Mitgliedsbibliotheken der Landesgruppe Rheinland-Pfalz werden durch den leitenden Bibliothekar oder einen von ihm beauftragten Vertreter repräsentiert.

3) Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und einen Schriftführer in getrennten Wahlgängen für jeweils drei Jahre. Dabei sollte der Vorsitzende oder sein Stellvertreter aus einer Rheinland-Pfälzischen Mitgliedsbibliothek kommen. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten auf sich vereint.

4) Der Vorsitzende, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter, vertritt die Landesgruppe als deren Sprecher nach außen und hält nach innen den Kontakt mit dem Vorsitzenden und dem Beirat der AKThB aufrecht. Er beruft die Sitzungen der Landesgruppe ein, leitet sie und berichtet über seine Tätigkeit seit der vergangenen Sitzung.

5) Es findet jährlich wenigstens eine Sitzung außerhalb der Jahrestagung der AKThB statt. Einladungen mit Angabe der Tagesordnung ergehen durch den Vorsitzenden vier Wochen vor dem Sitzungstermin an die Mitglieder und an den Vorsitzenden der AKThB. Zu Einzelfragen können auch sachkundige Fachleute beigezogen werden. Die Federführung der Landesgruppe obliegt der Bibliothek am Sitz des Vorsitzenden. Die dabei entstehenden lfd. Unkosten (Porto ect.) werden, wenn die Bibliothek sie nicht tragen kann, auf die Mitglieder umgelegt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
nach längerer Referenten-Suche kann ich Sie nun zum Jahrestreffen der AKThB Landesgruppe Hessen und Rheinland-Pfalz einladen. Das Treffen wird am 24. Juni 2024 an der Lutherischen Theologischen Hochschule Oberursel stattfinden. Wir werden uns vor Ort die neu eingerichteten Bibliotheksräumlichkeiten anschauen können, so dass wir uns im idealen Umfeld für einen Workshop zum Thema „Bibliothek als (dritter) Ort“ bewegen. Sandra Hamm (Deutsche Nationalbibliothek) wird den inhaltlichen Input und die Leitung des Workshops übernehmen, in dem wir uns mit Fragen der Gestaltung und Einrichtung von Bibliotheksräumen beschäftigen möchten. Einen herzlichen Dank an Alexander Reitmayer für die Einladung der Landesgruppe und die Möglichkeit, an der LThH Oberursel zu tagen!
Weitere Informationen zum Tagesablauf folgen (Beginn wird gegen 11.00 Uhr sein, Ende gegen 17.00 Uhr). Damit wir alles vorbereiten können, bitte ich um Anmeldungen bis zum 10. Juni an hedwig.suwelack@bistum-mainz.de. Geben Sie gerne kurz an, ob Sie selbst mit Auto anreisen und eventuell andere Teilnehmer*innen mitnehmen können oder ob Sie an der Vermittlung einer Mitfahrgelegenheit interessiert sind.
 
Herzliche Grüße auch im Namen aller Vorstandsmitglieder
Hedwig Suwelack
Sprecherin der AKThB-Landesgruppe

Die Landesgruppe Österreich/Schweiz/Südtirol der Arbeitsgemeinschaft Katholisch-Theologischer Bibliotheken ist Teil der Arbeitsgemeinschaft Katholisch-Theologischer Bibliotheken (AKThB), einem Verband von 141 wissenschaftlichen Bibliotheken in kirchlicher Trägerschaft im deutschsprachigen Raum, der seit 1947 besteht.

Vorstand der Landesgruppe:

Sprecherin:

Mag. Dr. phil., M.A. (LIS) Karin Schamberger

Stiftsbibliothek Admont
Admont 1
8911 Admont
Stellv. Sprecher:

Mag. theol., M.A. (LIS) Markus Bürscher

Diözesan- und Universitätsbibliothek Linz
Bethlehemstraße 20
A-4020 Linz
Schriftführerin:

Mag. phil. Sonja Führer

Bibliothek der Erzabtei St. Peter
St.-Peter-Bezirk 1
5020 Salzburg

 

Wer kann Mitglied werden?

Alle wissenschaftlichen Bibliotheken in kirchlicher Trägerschaft, egal ob Ordensbibliotheken, Diözesanbibliotheken, Hochschulbibliotheken oder Bibliotheken anderer Organisationsträger.

Wie kann man Mitglied werden?

Ein schriftlicher Antrag auf Mitgliedschaft in der AKThB genügt. Nähere Auskunft dazu erhalten Sie bei der Sprecherin der Landesgruppe Österreich/Schweiz/Südtirol Dr. Karin Schamberger. Der Antrag auf Mitgliedschaft wird in der jährlichen Hauptversammlung der AKThB behandelt. Eine persönliche Anwesenheit ist dabei nicht notwendig, wäre aber wünschenswert um Bekanntschaft mit den zahlreichen anderen Mitgliedern schließen zu können.

Welche Vorteile hat die Mitgliedschaft in der AKThB?

Die AKThB dient dem Wissens- und Erfahrungsaustausch unter den Bibliothekaren. Bei Tagungen, Kursen und anderen Veranstaltungen kann mit Kollegen und Fachkräften Kontakt geknüpft werden, Kooperationen können entstehen und bereits bestehende Kompetenzzentren mitgenutzt werden. Das Angebot der BibKom+-Kurse der Landesgruppe Österreich/Schweiz/Südtirol kann zu vergünstigten Tarifen wahrgenommen werden. Das Jahrbuch der AKThB wird kostenlos an alle Mitglieder abgegeben. Weitere Angebote wie eine Dublettentauschbörse oder ein gemeinsamer Gerätepool sind noch in Arbeit oder können teilweise schon genutzt werden.